Die Verfügbarkeit von frischem, regionalen Wildbret hängt von mehreren Faktoren ab. Die zwei wichtigsten sind der Wildbestand und die entsprechenden Jagd- und Schonzeiten. Denn wenn von Wildbret die Rede ist, dann ist damit im Regelfall ausschließlich das Fleisch von einheimischen Wildtieren die dem Jagdrecht unterliegen gemeint.

- Rehwild 01. Mai bis 15. Januar
- Rotwild 01. Juni bis 31. Januar
- Schwarzwild ganzjährig
- Feldhase 16. Oktober bis 31. Dezember
- Wildente 01. September bis 15. Januar
- Fasan 01. Oktober bis 31. Dezember
Außerhalb dieser Schonzeiten gibt es, je nach Jagdglück und Wildbestand, beim Jäger vor Ort meist vakuumiertes und eingefrorenes Wildbret zu erwerben. Hier gibt es vom Bayerischen Jagdverband eine Übersicht über die Schonzeiten in Bayern.
Bereits in Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Jagdgesetzes wird dieser Faktor als Grundsatz der Jagd aufgeführt: “ Dieses Gesetz soll … dazu dienen … einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, …“
Nicht jede Wildart ist in jedem Revier zu finden. Und in keinem Revier sind die Lebensverhältnisse gleich.
In Regionen mit riesigen Maisäckern und ordentlich Dickungen wird es mehr Schwarzwild geben als in reinen Waldrevieren.
Beim Rehwild, ein Konzentratselektierer, ist die Qualität des Bodens und das damit einhergehende Nahrungsangebot für die Populationsdichte sehr ausschlaggebend.
Am besten fragt man direkt beim vor Ort ansässigen Jäger nach. Der weiß genau welche Wildtiere in seinem Revier Zuhause sind.